TransaCard Bestimmungen
Die nachstehenden TransaCard-Bedingungen (nachfolgend «Bedingungen») dienen einer klaren Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Teilnehmer») und Transa.
Die TransaCard 2010 ersetzt die bisherige TransaCard, welche mit dem Start des TransaCard 2010-Programms seine Gültigkeit verliert. Mit der ersten Verwendung der neuen TransaCard 2010 anerkennt der Teilnehmer die vorliegenden Bedingungen.
1. Die TransaCard ist eine Kundenkarte, welche von Transa an Personen über 16 Jahren gratis abgegeben wird. Bei unter 16 jährigen oder unmündigen Personen ist bei Antragsstellung die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Sämtliche Rechte in Zusammenhang mit der TransaCard gelten ausschliesslich gegenüber der Transa Backpacking AG, Josefstrasse 53, 8005 Zürich. Jede ausgestellte Karte/Sticker bleibt Eigentum von Transa. Sie kann, ohne Angaben von Gründen, jederzeit gesperrt und/ oder eingezogen werden.
2. Der Antragsteller wird durch die Zustellung bzw. Übergabe der Karte Teilnehmer am TransaCard Programm.
3. Alle durch die TransaCard gewährten Vorteile und Vergünstigungen sind für den Teilnehmer an keinerlei Kaufverpflichtungen gebunden.
4. Transa Punkte verfallen ersatzlos nach 1000 Tagen.
5. Es können mehrere Personen auf dem gleichen TransaCard Konto Punkte sammeln und einlösen.
Dazu können auch mehrere Kundenkarten verlangt werden, die auf das gleiche TransaCard Konto laufen. Post von Transa (Handbuch, Kundenmagazin) gibt es dann jeweils nur an eine Adresse.
Verlorene Karten müssen dem Transa Service Center gemeldet werden. Telefon: 0848 0848 11.
6. Beim Vorweisen der TransaCard an der Kasse werden die mit dem Einkauf erworbenen Punkte auf dem entsprechenden TransaCard Punktekonto gutgeschrieben und auf dem Kassenzettel ausgewiesen. Die jeweilige Punktegutschrift bemisst sich nach der Höhe des Netto-Einkaufsbetrages (d.h. Rechnungsbetrag ohne MwSt und nach Abzug allfälliger Rabatte). Missbräuchlich eingelöste Punkte, etwa durch verlorengegangene oder gestohlene Karten werden nicht ersetzt.
7. Der Teilnehmer anerkennt vorbehaltlos den Punktestand, der auf dem Kassenzettel ersichtlich ist, sofern er nicht innert 30 Tagen schriftlich Einsprache erhebt. Ab Frühjahr 2010 kann sich der Teilnehmer zudem im neuen Transa Webshop über seinen aktuellen Punktestand, sowie seine eingegebenen Personendaten informieren.
8. Pro 1.- Fr. Einkauf in jedem Transa Laden wird 1 Punkt gutgeschrieben (ausgenommen davon ist der Betrag auf dem Einkauf, welcher mit den Transa Punkten bezahlt wird, Gebühren und Abgaben). Für jeweils 50 Punkte wird 1 Franken auf den nächsten Einkauf angerechnet. Die gesammelten Punkte kann der Teilnehmer frühestens am Folgetag beim Einkauf in jedem Transa Laden als Zahlungsmittel einsetzen. Der Saldo der Transa Punkte, die nicht den runden Betrag von 50 ergeben, wird weiterhin gutgeschrieben, bis wieder 50 Punkte erreicht sind.
9. Über die im Antragsformular für das TransaCard Programm bekanntgegebenen Teilnehmerdaten informiert Transa die Teilnehmer über die aktuellen Vergünstigungen und Vorteile in Zusammenhang mit der TransaCard primär per E-Mail Newsletter und in den 2x jährlich erscheinenden Ausgaben des Kundenmagazins 4-Seasons. Der Teilnehmer stimmt zu, über die TransaCard auch Angebote von Transa-Partnern zu erhalten. Falls die Teilnehmer darauf verzichten möchten, weitere Informationen und Angebote zu erhalten, können sie dies jederzeit schriftlich der Transa mitteilen.
10. Transa bearbeitet die Daten aus dem Antragsformular zur Erbringung seiner Dienstleistungen im Rahmen des Programms. Der Teilnehmer willigt ein, dass Transa seine Daten auch zu Marketingzwecken innerhalb der Transa Backpacking AG bearbeiten darf. Der Teilnehmer erklärt mit der Teilnahme zudem sein Einverständnis, dass seine Daten innerhalb der Transa-Gruppe und/oder an unsere Partnerfirmen weitergegeben werden dürfen. Transa verpflichtet sich, sämtliche Daten nur in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz zu bearbeiten.
11. Transa behält sich vor, das TransaCard Programm sowie die Bedingungen jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuell gültigen Bedingungen sind jederzeit auf www.transa.ch abrufbar und gelten mit der Teilnahme am TransaCard Programm als vom Teilnehmer akzeptiert. Ausserdem hat Transa das Recht, das TransaCard-Programm zu beenden sowie bei höherer Gewalt oder bei Ausfall der Technik die Gutschrift von Punkten vorübergehend auszusetzen. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist am Sitz von Transa.
12. Der Handel mit Transa Gutscheinen und Punkten ist nicht zulässig und die so erworbenen/veräusserten Gutscheine und Punkte verlieren ihre Gültigkeit.
Transa Backpacking AG, Zürich, im September 2009
